Transparente Preise

Bei hoffmanns höfe handelt es sich um ein anerkanntes Integrationsunternehmen im Sinne des § 132 SGB IX. Die Gesellschaft beschäftigt behinderte Menschen und unterhält demnach einen steuerlichen Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 3c AO, bei dessen Einnahmen der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7% gemäß §12 Abs. 2 Nr. 8a UstG anzuwenden ist.

Tourismusbeitrag der Stadt Frankfurt am Main

Liebe Gäste, ab dem 01.10.2024 verlangt die Stadt Frankfurt eine Tourismusabgabe für alle Übernachtungsgäste, unabhängig davon, ob der Reisegrund geschäftlich oder privat ist. Bis 30.09.2024 galt diese Regelung nur für private Reisen. Daher berechnen wir ab dem 01.10.2024 einen Betrag von 2,00 EUR pro Person und Übernachtung. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne, wir freuen uns auf Sie. Weitere Informationen zum Thema Tourismusbeitrag erhalten Sie auf der Website der Stadt Frankfurt am Main.

Fragen zu den Preisen?

Sie reisen als große Gruppe an oder haben Fragen zu einzelnen Punkten? Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir finden in der Regel immer eine passende Lösung, die zu Ihrem Aufenthalt und Anforderungen passt.